Gemäß der "Umsetzungsrichtlinien für Frankreich" des DOSB vom Juni 2011 ist die Organisation "Breitensport in Frankreich (BIF)" ein besonders beauftragter Träger der Veranstaltungen zum Erwerb des Deutschen Sportabzeichens in Frankreich. Wir unterstützen im Rahmen unserer Möglichkeiten interessierte Veranstalter in Frankreich bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen und arbeiten daneben am Aufbau eines landesweiten Netzwerkes von regionalen Ansprechpartnern.

Im Rahmen der von uns organisierten bzw. betreuten Veranstaltungen bieten wir grundsätzlich immer den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens an. Daneben besteht nach Absprache die Möglichkeit, weitere Sportauszeichnungen zu erwerben, je nach Verfügbarkeit von geeigneten Prüfern und der erforderlichen Gerätschaften / Infrastruktur.

Seit der letzten Reform des Deutschen Sportabzeichens und den damit einhergehenden neuen Bedingungen (seit 01.01.2013) hat sich das Deutsche Sportabzeichen grundlegend verändert. Die aktuellen Bedingungen finden Sie in französischer Sprache auf der Webseite des Beauftragten für das Deutsche Sportabzeichen in Frankreich www.dsa-france.org

Für alle von BIF durchgeführten Prüfungen zum Erwerb des Deutschen Sportabzeichens in Frankreich gelten die nachfolgend aufgeführten Regelungen. Abweichungen von diesen Regelungen sind im Vorfeld einer Veranstaltung zwischen BIF und dem jeweiligen Veranstalter zu besprechen und gemeinsam festzulegen.

Zum Bestehen des Deutschen Sportabzeichens ist aus jeder der vier Gruppen (Ausdauer - Schnelligkeit - Kraft - Koordination) mindestens eine Übung erfolgreich zu bestehen. Die angebotenen Disziplinen gemäß Prüftabellen werden in zwei Kategorien unterteilt: Haupt- und Nebendisziplinen. Unter den Hauptdisziplinen versteht man die Übungen, die von den Teilnehmern durchgeführt werden müssen. Unter Nebendisziplinen versteht man die Übungen, die zusätzlich zu den Hauptdisziplinen aufgrund der regional gegebenen Möglichkeiten angeboten werden.

Im ersten Abschnitt einer Veranstaltung werden die Prüfungen der vier Hauptdisziplinen abgenommen. Im Anschluss daran wird festgestellt, wer welche Gruppen bestanden hat und wo noch Bedarf zur Durchführung von Nebendisziplinen besteht. Im zweiten Abschnitt werden dann verschiedene Nebendisziplinen zur Abnahme angeboten. Jeder Teilnehmer kann nach Beendigung der Prüfungen in den Hauptdisziplinen noch bis zu zwei Prüfungen in den Nebendisziplinen ablegen, jedoch nicht mehr als eine Nebendisziplin je Gruppe. Insgesamt stehen dem Teilnehmer sechs Prüfungen (vier Haupt- und zwei Nebendisziplinen) zu, um das Deutsche Sportabzeichen zu erfüllen.

Diese Regelung dient der organisatorischen Vereinfachung unserer Veranstaltungen und verfolgt das Ziel, sich wieder auf die traditionellen Sportarten zu konzentrieren. Auch soll verhindert werden, dass ein unzureichend trainierter Teilnehmer in einer Gruppe so viele Prüfungen ablegt, bis er die höchstmögliche Stufe des Abzeichens erreicht hat. Durch diese Regelung sind die Teilnehmer gehalten, sich mit dem Prüfungsangebot auseinanderzusetzen und sich gewissenhaft auf den Tag der Prüfung vorzubereiten. Dies geschieht im Einklang mit dem Motto des Deutschen Sportabzeichens "treib Sport - bleib fit" und soll die Teilnehmer dazu ermutigen, nicht nur kurzzeitig Sport zu treiben, um ein Abzeichen zu erhalten, sondern regelmäßige sportliche Aktivitäten durchzuführen.


Als Hauptdisziplinen werden bis auf Widerruf festgelegt:

Ausdauer 3000m Laufen
Kraft Kugelstoßen
Schnelligkeit 100m / 50m Laufen
Koordination Hochsprung / Weitsprung



Als Nebendisziplinen sind in der Regel folgende Disziplinen vorgesehen:

Ausdauer 800m Schwimmen, 7,5km Walking / Nordic Walking
Kraft Steinstoßen, Medizinballwurf, Standweitsprung, ggf. Turnen
Schnelligkeit 25m Schwimmen, ggf. Turnen
Koordination Zonenweitsprung, Schleuderballwurf, Seilspringen, ggf. Turnen


Zusätzlich zu den Hauptdisziplinen ist der "Nachweis der Schwimmfähigkeit" zu erbringen. Dieser erfolgt durch Ablegen eines Schwimmtests (200m Schwimmen in max. 11 Minuten für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren / 50m Schwimmen ohne Zeitlimit für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren) oder durch Ablegen einer Schwimmdisziplin gemäß den Bedingungen für das DSA. Der Nachweis der Schwimmfähigkeit ist durch Kinder und Jugendliche einmalig, durch Erwachsene alle fünf Jahre zu erbringen. Der Nachweis der Schwimmfähigkeit kann im Jahr 2013 auch durch Vorlage einer Urkunde des Deutschen Sportabzeichens aus den Jahren 2009 bis 2012 (Sportabzeichen alter Art) erbracht werden.
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