Gemäß
der "Umsetzungsrichtlinien für Frankreich"
des DOSB vom Juni 2011 ist die Organisation "Breitensport
in Frankreich (BIF)" ein besonders beauftragter Träger
der Veranstaltungen zum Erwerb des Deutschen Sportabzeichens in Frankreich.
Wir unterstützen im Rahmen unserer Möglichkeiten interessierte
Veranstalter in Frankreich bei der Planung und Durchführung von
Veranstaltungen und arbeiten daneben am Aufbau eines landesweiten
Netzwerkes von regionalen Ansprechpartnern.
Im Rahmen der von uns organisierten bzw. betreuten Veranstaltungen
bieten wir grundsätzlich immer den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens
an. Daneben besteht nach Absprache die Möglichkeit, weitere Sportauszeichnungen
zu erwerben, je nach Verfügbarkeit von geeigneten Prüfern
und der erforderlichen Gerätschaften / Infrastruktur.
Seit der letzten Reform des Deutschen Sportabzeichens und den damit
einhergehenden neuen Bedingungen (seit 01.01.2013) hat sich das Deutsche
Sportabzeichen grundlegend verändert. Die aktuellen Bedingungen
finden Sie in französischer Sprache auf der Webseite des Beauftragten
für das Deutsche Sportabzeichen in Frankreich www.dsa-france.org
Für alle von BIF durchgeführten Prüfungen zum Erwerb
des Deutschen Sportabzeichens in Frankreich gelten die nachfolgend
aufgeführten Regelungen. Abweichungen von diesen Regelungen sind
im Vorfeld einer Veranstaltung zwischen BIF und dem jeweiligen Veranstalter
zu besprechen und gemeinsam festzulegen.
Zum Bestehen des Deutschen Sportabzeichens ist aus jeder der vier
Gruppen (Ausdauer - Schnelligkeit - Kraft - Koordination) mindestens
eine Übung erfolgreich zu bestehen. Die angebotenen Disziplinen
gemäß Prüftabellen werden in zwei Kategorien unterteilt:
Haupt- und Nebendisziplinen. Unter den Hauptdisziplinen versteht man
die Übungen, die von den Teilnehmern durchgeführt werden
müssen. Unter Nebendisziplinen versteht man die Übungen,
die zusätzlich zu den Hauptdisziplinen aufgrund der regional
gegebenen Möglichkeiten angeboten werden.
Im ersten Abschnitt einer Veranstaltung werden die Prüfungen
der vier Hauptdisziplinen abgenommen. Im Anschluss daran wird festgestellt,
wer welche Gruppen bestanden hat und wo noch Bedarf zur Durchführung
von Nebendisziplinen besteht. Im zweiten Abschnitt werden dann verschiedene
Nebendisziplinen zur Abnahme angeboten. Jeder Teilnehmer kann nach
Beendigung der Prüfungen in den Hauptdisziplinen noch bis zu
zwei Prüfungen in den Nebendisziplinen ablegen, jedoch nicht
mehr als eine Nebendisziplin je Gruppe. Insgesamt stehen dem Teilnehmer
sechs Prüfungen (vier Haupt- und zwei Nebendisziplinen) zu, um
das Deutsche Sportabzeichen zu erfüllen.
Diese Regelung dient der organisatorischen Vereinfachung unserer Veranstaltungen
und verfolgt das Ziel, sich wieder auf die traditionellen Sportarten
zu konzentrieren. Auch soll verhindert werden, dass ein unzureichend
trainierter Teilnehmer in einer Gruppe so viele Prüfungen ablegt,
bis er die höchstmögliche Stufe des Abzeichens erreicht
hat. Durch diese Regelung sind die Teilnehmer gehalten, sich mit dem
Prüfungsangebot auseinanderzusetzen und sich gewissenhaft auf
den Tag der Prüfung vorzubereiten. Dies geschieht im Einklang
mit dem Motto des Deutschen Sportabzeichens "treib Sport - bleib
fit" und soll die Teilnehmer dazu ermutigen, nicht nur kurzzeitig
Sport zu treiben, um ein Abzeichen zu erhalten, sondern regelmäßige
sportliche Aktivitäten durchzuführen.
Als Hauptdisziplinen werden bis auf Widerruf festgelegt:
Ausdauer |
|
3000m
Laufen |
Kraft |
|
Kugelstoßen |
Schnelligkeit |
|
100m
/ 50m Laufen |
Koordination |
|
Hochsprung
/ Weitsprung |
Als Nebendisziplinen
sind in der Regel folgende Disziplinen vorgesehen:
Ausdauer |
|
800m Schwimmen,
7,5km Walking / Nordic Walking |
Kraft |
|
Steinstoßen,
Medizinballwurf, Standweitsprung, ggf. Turnen |
Schnelligkeit |
|
25m Schwimmen,
ggf. Turnen |
Koordination |
|
Zonenweitsprung,
Schleuderballwurf, Seilspringen, ggf. Turnen |
Zusätzlich zu den Hauptdisziplinen ist der "Nachweis der
Schwimmfähigkeit" zu erbringen. Dieser erfolgt durch Ablegen
eines Schwimmtests (200m Schwimmen in max. 11 Minuten für Erwachsene
und Jugendliche ab 12 Jahren / 50m Schwimmen ohne Zeitlimit für
Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren) oder durch Ablegen einer Schwimmdisziplin
gemäß den Bedingungen für das DSA. Der Nachweis der
Schwimmfähigkeit ist durch Kinder und Jugendliche einmalig, durch
Erwachsene alle fünf Jahre zu erbringen. Der Nachweis der Schwimmfähigkeit
kann im Jahr 2013 auch durch Vorlage einer Urkunde des Deutschen Sportabzeichens
aus den Jahren 2009 bis 2012 (Sportabzeichen alter Art) erbracht werden. |